Von der ersten Anfrage bis zur gemeinsamen therapeutischen Arbeit: Hier finden Sie Orientierung zum Ablauf und zur Kostenübernahme.
So beginnt der Kontakt
Sie dürfen mit Fragen kommen
Auch Jugendliche können sich selbst bei uns melden.
01
Kontakt aufnehmen
Rufen Sie Fabienne Göring oder Pia Gutberlet an oder schreiben Sie eine kurze E-Mail. Für eine erste Anfrage genügen Ihre Kontaktdaten und die Bitte um einen Termin. Ausführliche persönliche Informationen besprechen wir im Gespräch.
02
Einander kennenlernen
Zu Beginn nehmen wir uns Zeit, die aktuelle Situation, die Anliegen und Bedürfnisse kennenzulernen. Gemeinsam schauen wir darauf, welche Unterstützung für Ihr Kind und Ihre Familie sinnvoll sein kann.
03
Den weiteren Weg besprechen
Wir besprechen mögliche Therapieziele und einen individuellen Behandlungsansatz. Je nach Alter, Situation und Bedarf finden Gespräche mit dem Kind oder Jugendlichen, mit Eltern oder gemeinsam statt.
Kostenübernahme
Privat versichert Beihilfe Selbstzahlend
Unsere Praxis ist eine Privatpraxis. Eine Abrechnung über die gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich.
Unser Angebot richtet sich an privat Versicherte, Beihilfeberechtigte und Selbstzahlende. Ob und in welchem Umfang Kosten erstattet werden, richtet sich nach dem individuellen Versicherungstarif beziehungsweise den Beihilfebedingungen.
Bitte klären Sie vor Beginn einer Behandlung mit Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle:
welches Stundenkontingent zur Verfügung steht,
welche Bedingungen für die Kostenübernahme gelten,
welche Unterlagen für eine Antragstellung benötigt werden.
Die Abrechnung psychotherapeutischer Leistungen erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (GOP). Fragen zu den individuellen Kosten besprechen wir gerne im persönlichen Kontakt.
Vertraulichkeit
Ein geschützter Raum
Was in der Psychotherapie besprochen wird, behandeln wir vertraulich. Welche Rolle Eltern und andere Bezugspersonen einnehmen und welche Informationen ausgetauscht werden, besprechen wir transparent – passend zu Alter, Entwicklungsstand und Situation.
Für die Schweigepflicht bestehen gesetzlich geregelte Ausnahmen, etwa bei einer erheblichen akuten Gefährdung. Die Regeln erläutern wir im persönlichen Gespräch verständlich.